7. Mängelrüge und Gewährleistung
Für
Mängelrügen durch Kaufleute gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im
Übrigen sind offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 14 Tagen
schriftlich uns gegenüber zu rügen. Anderenfalls können insoweit keine
Gewährleistungsansprüche mehr geltend gemacht werden. Wir leisten
Gewähr, indem wir nach unserem Ermessen ganz oder teilweise kostenlos
nachbessern bzw. eine kostenlose Ersatzlieferung vornehmen. Sollten zwei
Nachbesserungs- bzw. Nachlieferungsversuche fehlschlagen, ist der
Vertragspartner nach seiner Wahl berechtigt, Minderung oder Rücktritt
und/oder Schadenersatz zu verlangen. Im Gewährleistungsfall können wir
nach unserer Wahl verlangen, dass das schadhafte Produkt oder ein Teil
desselben zur Reparatur an uns geschickt wird oder der Vertragspartner
das schadhafte Produkt zum Zwecke der Nachbesserung bereithält. Werden
Arbeiten, Eingriffe oder Reparaturen ohne unser schriftliches
Einverständnis seitens des Vertragspartners oder eines Dritten
vorgenommen, so erlischt unsere Gewährleistungsverpflichtung, es sei
denn, der Vertragspartner weist nach, dass der Fehler in keiner
Abhängigkeit zu den vorgenannten Arbeiten steht. Wir leisten keine
Gewähr dafür, dass die gelieferte Ware für die vom Vertragspartner in
Aussicht genommenen Zwecke geeignet ist. Abweichende Vereinbarungen
setzen voraus, dass der Vertragspartner uns durch Einreichung geeigneter
Unterlagen über die beabsichtigte Verwendung unterrichtet und wir die
Eignung der Ware ausdrücklich schriftlich bestätigen. Bedingt durch
Fabrikation oder Material können Farb- und Formabweichungen auftreten.
Solche Abweichungen stellen keine Fehler der Ware dar. Wir übernehmen
keine Gewähr dafür, dass die Lieferungen in Farbe und Form ganz oder
gleichmäßig ausfallen oder mit Mustern oder Proben übereinstimmen. Wenn
der Vertragspartner ein Kaufmann ist, sind Gewährleistungsansprüche
binnen einer Frist von 1 Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn
geltend zu machen, nach dessen Ablauf sind die Ansprüche verjährt.
8. Eigentumsvorbehalt
Die
gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung
aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden und zukünftig entstehenden
Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, als Vorbehaltsware unser
Eigentum. Wird Vorbehaltsware von unserem Vertragspartner veräußert oder
mit anderen Gegenständen verbunden, so tritt er schon jetzt die aus der
Veräußerung bzw. Verbindung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes
der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest an uns
ab; wir nehmen diese Abtretung an. Der Wert der Vorbehaltsware
entspricht dem von uns in Rechnung gestellten Betrag zzgl. eines
Sicherungsaufschlages von 10%, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit
ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Unser Vertragspartner ist zur
Veräußerung bzw. Verbindung der Vorbehaltsware nur im üblichen,
ordnungsgemäßen Geschäftsgang und mit der Maßgabe berechtigt und
ermächtigt, dass die im zuvor bezeichneten Absatz beschriebenen
Forderungen tatsächlich auf uns übergehen. Zur anderweitigen Verfügung
über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder
Sicherungsübereignung, ist unser Vertragspartner nicht berechtigt. Die
Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu
verpflichten. Wir ermächtigen unseren Vertragspartner, unter Vorbehalt
des Widerrufes, zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen. Auf
unser Verlangen hin hat unser Vertragspartner die Schuldner der an uns
abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung
anzuzeigen. Auch wir sind ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung
anzuzeigen. Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere
Forderungen um mehr als 10%, sind wir zur Übertragung oder Freigabe
nach Wahl unseres Vertragspartners verpflichtet.
9. Haftung
Wir übernehmen für die vom Vertragspartner übermittelten personenbezogenen Daten keine Haftung und werden diese weder bearbeiten noch prüfen. Im Falle einer Inanspruchnahme durch betroffene Personen aufgrund eines rechtlichen Verstoßes hat der Vertragspartner uns im Innenverhältnis von etwaigen aus diesen Verstößen resultierenden Ansprüchen Dritter und Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung vollumfänglich freizustellen.
10. Datenschutz
Personenbezogene Daten wie Adressdaten etc. sind von Ihnen als Kunden nur mit entsprechender Einwilligung der betroffenen Person per „Double-Opt-In“ in den vorliegenden Auftragszweck an uns zu übermitteln, es sei denn, es handelt sich bei dem jeweiligen Auftrag um postalische Ansprachen o.ä. der betroffenen Personen, für die lediglich das Opt-Out-Verfahren zu berücksichtigen ist. Im letzteren Fall versichern Sie mit Auftragserteilung als Kunde, dass die betroffenen Personen einer Zusendung etc. nicht zuvor widersprochen haben. Ist die Verarbeitung der personenbezogenen Daten für die Erfüllung eines Vertrags zwischen dem Vertragspartner und der betroffenen Person oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen, erforderlich, ist ggf. vorher eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung zwischen dem Vertragspartner und uns zu schließen.
11. Sonstiges
Für
sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der einheitlichen
Kaufgesetze. Als Gerichtsstand und Erfüllungsort wird ausschließlich
Remagen vereinbart. Bei Auftraggebern, die weder Vollkaufleute im Sinne
des Handelsrechts noch juristische Personen des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlicher Sondervermögen sind, gilt der vorstehende Satz
nur für den Gerichtsstand des Mahnverfahrens (§ 688 II ZPO).