Vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich
benötigen Mitarbeitende eine Belehrung und Bescheinigung gemäß § 43 Abs.
1 und 4 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von
Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
durch das Gesundheitsamt. Seitens des Arbeitgebers besteht die
gesetzliche Verpflichtung, die betroffenen Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen alle zwei Jahre über die Bestimmungen des
Infektionsschutzgesetzes zu belehren und die Teilnahme an der Belehrung
zu dokumentieren. Die Arbeitgeber können geeignete Personen mit der
Durchführung der Schulung beauftragen. Zusätzlich zu den Videos in den
Sprachen Arabisch, Deutsch, Englisch, Französisch, Polnisch, Russisch
und Türkisch bieten wir ab jetzt die Folgebelehrung auch in Ukrainisch
an.
Das neue Modul befindet sich im Bereich
PFLEGE > Hygiene.